31 August 2017

Abmahngefahr wegen Facebook Like Button

Der Like-Button, der auf Millionen von Webseiten eingebunden ist, verstößt laut einem aktuellen Urteil des LG Düsseldorf gegen deutsches Recht. Nehmen Sie sich bitte 5 Minuten Zeit, um heraus zu finden, was das Urteil für Sie konkret bedeutet.

1. Was hat das LG Düsseldorf zum Like-Button entschieden?
Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Einbindung über die Tools von Facebook (Like Button) nicht erlaubt ist. Hintergrund war die Tatsache, dass das Facebook-Plug-In personenbezogene Daten der Webseitenbesucher ungefragt an Facebook überträgt.

2. Gilt das Urteil auch für andere Seiten und Tools wie Twitter oder Google+?
Das Urteil ist zwar nur zu Facebook ergangen. Es betrifft aber auch alle anderen Plug-Ins von Social-Media Seiten wie Twitter oder Google+, die personenbezogene Daten übertragen.

3. Gilt das Urteil nur für Seiten von Unternehmern oder auch für Shops?
Alle Seiten, die nicht ausschließlich privat sind können abgemahnt werden. Das betrifft Online- Shops, Seiten von Dienstleistern, Unternehmens-Seiten und Affiliate-Seiten oder Seiten mit Werbung.
Aber auch private Seiten verstoßen gegen das Datenschutzrecht, wenn sie den Like-Button über das aktuelle Facebook-Plugin einbinden.

4. Was müssen Seitenbetreiber jetzt tun?
Nach Ansicht des LG Düsseldorf reicht ein Hinweis in der Datenschutzerklärung auf den Facebook-Like-Button nicht mehr aus. Als Seitenbetreiber können Sie unter Umständen abgemahnt werden, wenn Sie die Tools, die Facebook & Co. zur Verfügung stellen weiterhin nutzen.
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dann entfernen Sie die von Facebook zur Verfügung gestellten Page-Plug-Ins sowie Like- und Share-Buttons, die per Plug-In eingebunden sind, von Ihrer Seite. Gern können Sie auch uns damit beauftragen.

Variante A
ENutzen Sie nur noch Tools, die ähnliche Funktionen bieten, aber keine personenbezogenen Daten übertragen. Gern sind wir Ihnen bei der Auswahl und Einbindung der Tools für Ihre Seite behilflich.

Variante B
iAnleitungen zur Einbindung von rechtssicheren Facebook-Tools und abmahnsichere Rechtstexte wie etwa eine Datenschutzerklärung finden Sie auf der Seite von eRecht24. Gern sind wir Ihnen bei der Auswahl und Einbindung für Ihre Seite behilflich

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