10 September 2024

Datenschutzerklärung in E-Mails nicht vergessen!

Datenschutzerklärung in E-Mails nicht vergessen!

🔒 Datenschutz-Tipp für Unternehmen: Datenschutzerklärung in E-Mails nicht vergessen! 🔒

Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es erforderlich ist, in geschäftlichen E-Mails auf die geltende Datenschutzerklärung zu verweisen. Dieser Hinweis dient dazu, sicherzustellen, dass alle Empfänger transparent über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten informiert werden.

Wir empfehlen dringend, diesen Hinweis in der Signatur oder im Footer jeder geschäftlichen E-Mail zu integrieren, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und mögliche Verstöße gegen die DSGVO zu vermeiden.

Für Fragen oder weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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